0151 / 19330370
Besichtigungen auch am Wochenende möglich.
Dieter-Trennhäuser-Str. 7, 56170 Bendorf, Mayen-Koblenz (Kreis)
Der angebotene Büroraum liegt in exponierter Lage im Gewerbegebiet Langfuhr in Bendorf. Es handelt sich um einen modernen Gewerbekomplex, der im Jahr 2009 errichtet wurde.
Der funktionelle Grundriss bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, so eignet sich das Büro beispielsweise bestens für Dienstleister wie Architekten, Anwälte, Steuerberater etc.
Unmittelbar vor dem Haupteingang stehen Ihnen 2 Stellplätze zur Verfügung.
Die Bürofläche besticht unter anderem durch folgende Ausstattungsmerkmale:
– praktischer Grundriss mit bis zu 3,60 Raumhöhe
– Elektrische Rollläden
– Fußbodenheizung
– hochwertiger Laminatboden
– eigener ansprechend gestalteter WC-Bereich
Typ: | Büro |
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Büro-/Praxisfläche: | 52,59 m² |
Nebenfläche: | 4 m² |
Kosten: | Miete pro Monat: 400,00 € Nebenkosten pro Monat: 50,00 € Kaution oder Genossenschaftsanteile: 800,00 € Provision: 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt. Die Provision für den vermittelnden Makler beträgt 2 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und wird vom Mieter bezahlt. |
Verfügbar ab: | nach Absprache |
Mietdauer: | 1-2 Jahre, langfristig mietbar |
Etagen: | 1 |
Bodenbelag: | Laminat |
Baujahr: | 2009 Letzte Modernisierung/Sanierung: 2013 |
Objektzustand: | Neuwertig |
Qualität der Ausstattung: | Gehoben |
Energie: | Heizungsart: Fußbodenheizung wesentliche Energieträger: Strom |
DV-Verkabelung vorhanden: | Ja |
Stellplätze: | 2 Parkflächen |
Öffentliche Verkehrsmitteln: | Fußweg zu öffentl. Verkehrsmitteln: 1 Min. Fahrzeit zum nächste Hauptbahnhof: 5 Min. |
Gut frequentierte Lage in gewachsenem Gewerbegebiet mit herrvoragender Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und diversen Autobahnanschlüssen.
Besichtigungen auch am Wochenende möglich.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Der Mietzins versteht sich als Netto-Kaltmiete zzgl. Betriebskosten und gesetzlicher MwSt.
Strom und Heizungsverbrauch sind separat mit dem zuständigen Versorger abzurechnen.